Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 9. September 2027 · 5 Min. Lesezeit

Sie erhalten von der Krankenkasse eine Mahnung fuer die Praemie Ihres minderjaehrigen Kindes oder Ihres jungen Erwachsenen, der noch zu Hause wohnt. Sofort stellt sich die Frage: Wer muss diese Praemie tatsaechlich bezahlen, und was riskiert die Familie bei Nichtzahlung? Da die Grundversicherung fuer jede in der Schweiz wohnhafte Person obligatorisch ist, ist das Kind seit Geburt versichert, doch die Zahlung folgt klaren Regeln des KVG. Dieser Artikel klaert, wer Schuldner ist, wie die Solidaritaet funktioniert und was Artikel 64a vorsieht.
Das Kind ist versichert, aber wer schuldet die Praemie?
Nach Schweizer Recht muss jede im Land wohnhafte Person der obligatorischen Krankenpflegeversicherung angeschlossen sein. Das Kind ist somit seit Geburt individuell versichert, mit einer eigenen Praemie, die von jener der Eltern getrennt ist. Die Mahnung traegt den Namen des Kindes, doch das bedeutet nicht, dass ein Minderjaehriger betrieben werden kann: Die Zahlungspflicht liegt beim gesetzlichen Vertreter, in der Regel bei den Eltern als Inhaber der elterlichen Sorge.
Bei einem minderjaehrigen Kind tragen also die Eltern rechtlich die Zahlung der Praemie, da der Minderjaehrige nicht handlungsfaehig ist. Bei einem jungen Erwachsenen (Altersgruppe 19-25 Jahre), der noch zu Hause wohnt, aendert sich die Lage: Mit der Volljaehrigkeit wird er grundsaetzlich selbst Schuldner seiner Praemie, auch wenn er bei den Eltern lebt. Die Kasse richtet die Mahnung dann an die nach diesen Kriterien rechtlich verantwortliche Person.
Solidaritaet der Zahlung: Was Eltern und junge Erwachsene wissen muessen
Solange das Kind minderjaehrig ist, gehoert die Praemie zu den Unterhaltskosten, welche die Eltern im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflicht zu tragen haben. Sind sie verheiratet oder fuehren sie einen gemeinsamen Haushalt, haften in der Praxis beide Eltern fuer diese Schuld gegenueber der Kasse. Die Mahnung und anschliessend die Zahlungsaufforderung ergehen an sie als gesetzliche Vertreter des Kindes, denn ihnen obliegt die tatsaechliche Begleichung der obligatorischen Praemie.
Der junge Erwachsene wird zum Schuldner Mit der Volljaehrigkeit ist der junge Erwachsene grundsaetzlich alleiniger Schuldner seiner Praemie, selbst wenn er noch studiert oder zu Hause wohnt. Die Unterhaltspflicht der Eltern kann jedoch fortbestehen, solange die Ausbildung nicht abgeschlossen ist, weshalb Familien oft weiterzahlen. Es ist entscheidend zu klaeren, wer was begleicht, denn eine ignorierte Mahnung loest eine Kette von Kosten und schliesslich eine Betreibung im Namen der rechtlich schuldenden Person aus.
Von der Mahnung zur Betreibung: der Mechanismus von Artikel 64a KVG
Wird eine Praemie nicht fristgerecht bezahlt, versendet die Kasse eine Mahnung und danach eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, leitet sie eine Betreibung ein. Artikel 64a KVG regelt dieses Verfahren streng: Die Kasse darf die Leistungen nur in den gesetzlich vorgesehenen Faellen aufschieben, und der Kanton uebernimmt einen Teil der Forderungen, die nach Ausstellung eines Verlustscheins unbezahlt bleiben.
Die Mahnung ist somit keine blosse Formalitaet: Sie markiert den Beginn eines Prozesses, der Mahnkosten, danach Betreibungskosten und Verzugszinsen hinzufuegt. Schnelles Handeln ist der beste Schutz. Bei einer Kinderpraemie richtet sich die Betreibung gegen den rechtlichen Schuldner (die Eltern bei einem Minderjaehrigen, den jungen Erwachsenen fuer die eigene Praemie), was die Bonitaet der betroffenen Person dauerhaft beeintraechtigen kann, wenn sich die Schuld anhaeuft.
Kinder und unbezahlte Praemien: ein besonderer Schutz
Die Situation der Kinder geniesst besondere Aufmerksamkeit. Das Bundesrecht sieht vor, dass Kinder nicht selbst fuer waehrend ihrer Minderjaehrigkeit unbezahlt gebliebene Praemien haften: Mit der Volljaehrigkeit koennen sie fuer diese Ausstaende nicht betrieben werden, die zulasten der schuldenden Eltern bleiben. Diese Regel verhindert, dass ein junger Erwachsener mit Versicherungsschulden ins Berufsleben startet, die er als Minderjaehriger und rechtlich unter der Verantwortung seiner Eltern eingegangen ist.
Bei finanziellen Schwierigkeiten gibt es Loesungen, bevor die Schuld eskaliert. Viele Kantone gewaehren Familien mit bescheidenem Einkommen eine Praemienverbilligung, was die Gesamtbelastung mindert. Die Kasse rasch zu kontaktieren, um einen Zahlungsplan zu vereinbaren, oder kantonale Hilfen zu beantragen, vermeidet oft die Betreibung und die damit verbundene Kostenkette, waehrend der obligatorische Versicherungsschutz des Kindes erhalten bleibt.
Was tun bei Erhalt der Mahnung konkret?
Erster Schritt: Empfaenger und Identitaet der genannten versicherten Person pruefen. Vergewissern Sie sich, dass die Praemie wirklich Ihr Kind betrifft, dass der Betrag dem gewaehlten Versicherungsmodell entspricht und dass die Mahnung nicht aus einer blossen Zahlungsverzoegerung resultiert. Bewahren Sie alle Schreiben auf, denn die Fristen laufen schnell: Eine unbearbeitete Mahnung wird zur Zahlungsaufforderung, dann zur Betreibung, wobei jede ihre eigenen Kosten zur urspruenglichen Schuld hinzufuegt.
Ohne Verzug handeln Ist die Praemie geschuldet, bezahlen Sie sie oder kontaktieren Sie die Kasse fuer eine Vereinbarung. Bestreiten Sie den Betrag oder den Empfaenger, schreiben Sie der Kasse sofort und verlangen Sie eine foermliche Verfuegung. Bei einem jungen Erwachsenen klaeren Sie in der Familie, wer die Zahlung uebernimmt, damit keine Mahnung in Vergessenheit geraet. Pruefen Sie schliesslich Ihren Anspruch auf die kantonale Praemienverbilligung: Sie kann die monatliche Belastung der Familie erheblich senken.
Häufige Fragen
Mein Kind ist minderjaehrig: Kann ich fuer seine Praemie betrieben werden?
Ja. Solange das Kind minderjaehrig ist, sind die Eltern als gesetzliche Vertreter rechtlich Schuldner der Praemie. Die Mahnung traegt den Namen des Kindes, doch die Zahlungspflicht und gegebenenfalls die Betreibung richten sich gegen die Eltern. Deshalb ist es wichtig, schon auf die erste Mahnung zu reagieren, um Mahnkosten, Betreibungskosten und Verzugszinsen zu vermeiden, die sich zur Schuld hinzufuegen.
Mein junger Erwachsener wohnt noch bei uns: Wer muss seine Praemie zahlen?
Mit der Volljaehrigkeit wird der junge Erwachsene (Altersgruppe 19-25 Jahre) grundsaetzlich selbst Schuldner seiner Praemie, auch wenn er noch zu Hause wohnt. Die Unterhaltspflicht der Eltern kann waehrend der Ausbildung dennoch fortbestehen. Klaeren Sie in der Familie, wer die Praemie begleicht: Eine ignorierte Mahnung kann zu einer Betreibung im Namen des jungen Erwachsenen fuehren und seine Bonitaet dauerhaft beeintraechtigen.
Kann mein Kind mit der Volljaehrigkeit fuer unbezahlte Praemien betrieben werden?
Nein. Das Bundesrecht schuetzt Kinder: Sie haften nicht fuer waehrend ihrer Minderjaehrigkeit unbezahlt gebliebene Praemien. Mit der Volljaehrigkeit koennen sie fuer diese Ausstaende nicht betrieben werden, die zulasten der schuldenden Eltern bleiben. Ein junger Erwachsener startet somit nicht mit Versicherungsschulden ins Berufsleben, die er als Minderjaehriger und unter der Verantwortung seiner Eltern eingegangen ist.