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KVG-KündigungLAMal · Suisse

KVG-Kündigung bis Ende November: der wichtige Stichtag

Jeden Herbst kehrt der Stichtag 30. November als zentraler Termin der Schweizer Krankenversicherung zurück. Es ist die praktische Grenze für einen Kassenwechsel auf den 1. Januar. Dieser Ratgeber erklärt, warum dieses Datum den KVG-Kalender bestimmt.

Warum der 30. November?

Die gesetzliche Frist auf Jahresende beträgt einen Monat. Damit die Kündigung am 1. Januar wirkt, muss das Schreiben spätestens Ende November bei der Kasse eingehen. So wurde der 30. November zum Richtdatum für alle Versicherten.

Die Prämien des Folgejahres werden im Herbst veröffentlicht. Zwischen Mitteilung und Ende November bleiben einige Wochen zum Vergleichen und Entscheiden.

Den Versand vorausplanen

Eingang vor Versand

Massgebend ist nicht der Poststempel, sondern der Eingang bei der Kasse. Ein am 29. November aufgegebenes Schreiben kann zu spät ankommen. Planen Sie mehrere Arbeitstage Reserve ein.

Einschreiben als Nachweis

Der eingeschriebene Versand belegt die Zustellung. Bei Streit weist die Sendungsverfolgung den Eingang bei der Kasse nach.

Und bei einer Prämienerhöhung?

Bei spät mitgeteilter Prämienerhöhung läuft eine ausserordentliche Kündigungsfrist von einem Monat ab Mitteilung. Das kann den Spielraum über den 30. November hinaus verschieben, setzt aber eine förmliche Mitteilung der Erhöhung voraus.

Häufige Fragen

Ist der 30. November ein gesetzliches Datum?

Es ist die praktische Folge der Monatsfrist auf den 1. Januar: Eingang bei der Kasse Ende November.

Was tun, wenn ich spät dran bin?

Sofort eingeschrieben senden und Eingangsdatum prüfen; sonst wirkt der Wechsel erst zum nächsten Termin.

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