Um Ihre KVG-Franchise zu ändern, genügt meist ein einfaches schriftliches Gesuch an Ihre Kasse. Diese Seite listet die anzugebenden Angaben auf, damit das Gesuch ohne Rückfragen bearbeitet wird, und erinnert an den richtigen Versandzeitpunkt.
Was Ihr Gesuch enthalten muss
Geben Sie Name, Vorname, Adresse und Versichertennummer an und verlangen Sie klar die gewünschte neue Franchise (z. B. von 300 auf 2 500 CHF) mit Wirkung auf den 1. Januar des Folgejahres. Datieren und unterschreiben Sie das Gesuch.
Halten Sie fest, dass es um die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) geht, und bewahren Sie eine Kopie auf. Eine klare Formulierung vermeidet Rückfragen und Verzögerungen.
Wann und wie senden
Senden Sie das Gesuch vor Jahresende, innerhalb der von Ihrer Kasse genannten Fristen. Ein eingeschriebener Brief belegt das Versanddatum, nützlich im Streitfall.
Mit einem Kassenwechsel kombinieren
Wechseln Sie auf den 1. Januar die Kasse, wählen Sie die neue Franchise direkt bei der neuen Kasse; die Kündigung der alten Grundversicherung ist auf den 30. November zu senden.
Unser Schreiben-Tool
Unser Generator für Kündigungsschreiben erstellt einen gültigen Brief beim Kassenwechsel. Für eine reine Franchiseänderung bei derselben Kasse übernehmen Sie die obigen Angaben in einen datierten und unterschriebenen Brief.
Prüfen Sie Ihre Franchisewahl mit unserem Vergleich vor dem Versand, um eine zu Ihren realen Kosten unpassende Stufe zu vermeiden.
Wechseln Sie auch die Kasse?
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Schreiben erstellenHäufige Fragen
Braucht es ein spezielles Formular zum Franchisewechsel?
Nicht zwingend. Ein schriftliches, datiertes und unterschriebenes Gesuch mit Versichertennummer und gewünschter neuer Franchise genügt meist. Manche Kassen bieten ein Online-Formular.
Welche Frist im Brief angeben?
Verlangen Sie die Wirkung auf den 1. Januar des Folgejahres und senden Sie das Gesuch vor Jahresende.
Muss ich eingeschrieben senden?
Das Einschreiben ist für die Franchise nicht zwingend, liefert aber einen nützlichen Versandnachweis im Streitfall.
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Quelle : BAG — Prämien 2026 (priminfo.admin.ch) · KVG Art. 7