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KVG-KündigungLAMal · Suisse

KVG per 30. Juni mit ordentlicher Franchise kündigen

Mit der ordentlichen Franchise (300 CHF) im Standardmodell eröffnet Artikel 7 KVG eine Kündigung per 30. Juni: Schreiben bis 31. März. Bedingungen, Kalender und Grenzen. Nur Rechtsfakten.

Neben dem Termin 30. November sieht das KVG ein zweites Fenster für einen Versichererwechsel zur Jahresmitte vor. Sind Sie im Standardmodell (freie Arztwahl) mit der ordentlichen Franchise von 300 CHF, erlaubt Ihnen Artikel 7 Absatz 2 KVG, die Grundversicherung per 30. Juni zu kündigen, sofern Ihr Schreiben spätestens am 31. März bei der Kasse eintrifft. Diese Seite zeigt, wer es nutzen kann, den Kalender und die zu vermeidenden Fallstricke.

Wer per 30. Juni kündigen kann

Diese Kündigung zur Jahresmitte ist einer genauen Situation vorbehalten: Sie müssen im Standardmodell mit freier Leistungserbringerwahl UND mit der ordentlichen Franchise (300 CHF für Erwachsene, 0 CHF für ein Kind) versichert sein. Erst die Kombination «Standardmodell + Mindestfranchise» eröffnet dieses Recht.

Sind Sie in einem alternativen Modell (Hausarzt, HMO, Telemedizin, Apotheke) oder haben Sie eine wählbare Franchise (500, 1 000, 1 500, 2 000 oder 2 500 CHF), steht Ihnen dieses Juni-Fenster in der Regel nicht offen: Es bleibt beim ordentlichen Termin 30. November.

Der Kalender: Schreiben bis 31. März, Wirkung 30. Juni

Die gesetzliche Frist beträgt einen Monat. Für eine Wirkung auf den 30. Juni muss Ihre Kündigung also spätestens am 31. März bei der Kasse EINGEGANGEN sein, nicht bloss an diesem Tag aufgegeben. Wie beim Jahresendtermin ist das Eingangsdatum massgebend, nicht der Poststempel.

Den Versand sichern

Geben Sie mehrere Tage vor dem 31. März auf und senden Sie eingeschrieben: So haben Sie einen Eingangsnachweis und fangen jede Postlaufzeit ab. Bewahren Sie Quittung und Sendungsverfolgung auf.

Worauf zu achten ist

Keine Kündigung ist gültig, solange Prämien oder Kostenbeteiligungen offen sind: Bereinigen Sie Ihre Lage vor dem Versand, sonst kann sich die Kasse dem Wechsel widersetzen.

Dieses Fenster betrifft nur die Grundversicherung. Allfällige Zusatzversicherungen (VVG) folgen eigenen Regeln und Fristen, unabhängig von dieser Kündigung per 30. Juni. Die neue Kasse muss Sie in der Grundversicherung ohne Vorbehalt oder Gesundheitsfragen aufnehmen.

Per 30. Juni kündigen?

Bereiten Sie Ihr gültiges Schreiben vor und senden Sie es vor dem 31. März eingeschrieben.

Schreiben vorbereiten

Häufige Fragen

Wer kann die KVG per 30. Juni kündigen?

Versicherte im Standardmodell (freie Wahl) mit der ordentlichen Franchise von 300 CHF. Artikel 7 Abs. 2 KVG eröffnet ihnen diese Kündigung zur Jahresmitte, mit Schreiben eingegangen bis 31. März.

Welches ist die Frist für eine Wirkung per 30. Juni?

Der 31. März: Ihre Kündigung muss spätestens an diesem Datum bei der Kasse eingehen, da die gesetzliche Frist einen Monat beträgt. Massgebend ist das Eingangsdatum, nicht der Poststempel.

Funktioniert das mit wählbarer Franchise oder Alternativmodell?

In der Regel nein. Das Juni-Fenster setzt das Standardmodell UND die ordentliche Franchise (300) voraus. Mit wählbarer Franchise oder Alternativmodell bleibt es beim Termin 30. November.

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Quelle : BAG — Prämien 2026 (priminfo.admin.ch) · KVG Art. 7