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Berufsunfall: KVG oder UVG (SUVA) — wer zahlt was?

Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 26. Januar 2027 · 3 Min. Lesezeit

Berufsunfall: KVG oder UVG (SUVA) — wer zahlt was?
Foto © Auteur inconnu (Wikimedia Commons) · Public domain · Wikimedia Commons

In der Schweiz sind Unfälle entweder durch KVG oder UVG (SUVA) gedeckt, je nach Beschäftigungsstatus und Unfallart. Diese Koordination zu verstehen ist entscheidend, um keine Kosten zu übernehmen, die eigentlich vergütet werden sollten.

Berufsunfall vs. Nichtberufsunfall

Das UVG unterscheidet: (1) Berufsunfall — während oder wegen der Arbeit eingetreten (Sturz am Arbeitsplatz, Wegunfall, Berufskrankheit); (2) Nichtberufsunfall — ausserhalb der Arbeit (Sport, Freizeit, zu Hause).

Angestellte mit mehr als 8h/Woche beim gleichen Arbeitgeber: UVG deckt Berufs- UND Nichtberufsunfälle. Unter 8h/Woche: nur Berufsunfälle durch UVG, Nichtberufsunfälle durch KVG.

Berufsunfall: KVG oder UVG (SUVA) — wer zahlt was?

Was das UVG bei Unfällen deckt

Das UVG deckt: medizinische Unfallbehandlungskosten, Taggelder (80 % des versicherten Lohns ab 3. Arbeitsunfähigkeitstag), Renten bei dauernder Erwerbsunfähigkeit oder Tod, Rehabilitationskosten. Finanziert durch Arbeitgeberprämienzahlungen.

UVG gilt nur für Unfälle (plötzliche, unfreiwillige Ereignisse mit Körperschaden) und Berufskrankheiten. Normale Krankheiten — auch arbeitsbedingt — fallen unter die KVG.

Wenn die UVG ablehnt: KVG springt provisorisch ein

Bei UVG-Streit (Versicherer bestreitet Unfallcharakter): KVG muss provisorisch medizinische Leistungen übernehmen, mit Rückgriff auf UVG bei späterer Anerkennung.

Melden Sie sofort Ihrer KVG-Kasse, wenn Sie einen Berufsunfall haben und die UVG die Deckung bestreitet.

Selbstständige und Unfalldeckung

Selbstständige sind nicht UVG-pflichtversichert (kein Arbeitgeber für Prämienzahlung). Unfalldeckung: (1) KVG — deckt medizinische Unfallbehandlung (wenn Unfalleinschluss nicht suspendiert); (2) freiwillige UVG-Versicherung — für Taggelder und Renten.

Selbstständige sind bei Unfall besonders verwundbar: KVG deckt Behandlung, nicht Taggelder oder IV-Renten. Freiwillige UVG oder Erwerbsausfallversicherung dringend empfohlen.

KVG-Unfallsuspension: nur für UVG-Angestellte

Als UVG-versicherter Angestellter (mehr als 8h/Woche) können Sie den KVG-Unfalleinschluss suspendieren (Opt-out), um KVG-Prämie zu sparen. UVG deckt bereits Ihre Nichtberufsunfälle.

Opt-out bei Kasse melden. Achtung: Bei Jobverlust und UVG-Verlust sofort KVG-Unfalleinschluss reaktivieren.

Häufige Fragen

Ich habe mich auf dem Weg zur Arbeit verletzt. UVG oder KVG?

Wegunfälle gelten als Berufsunfall und sind durch das UVG gedeckt — wenn Sie UVG-versicherter Angestellter (mehr als 8h/Woche) sind. Für Selbstständige oder Angestellte unter 8h/Woche: KVG.

Mein Arbeitgeber sagt, es sei meine Schuld — deckt das UVG trotzdem?

Ja. Das UVG deckt Berufsunfälle auch bei alleinigem Verschulden. Nur Ausnahme: absichtliche Selbstverletzung. Berufliche Fahrlässigkeit ist gedeckt.

Ich hatte im Auslandsurlaub einen Unfall. KVG oder UVG?

UVG-versicherter Angestellter (mehr als 8h/Woche): Ferienunfall (Nichtberuf) durch UVG. Selbstständiger: KVG für Behandlungskosten. Unfall in jedem Fall sofort nach Rückkehr dem Versicherer melden.

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