Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 6. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Selbstständig Erwerbende haben eine besondere Versicherungssituation. Anders als Arbeitnehmer profitieren sie nicht von der obligatorischen UVG-Unfallversicherung über den Arbeitgeber. Das hat direkte Auswirkungen auf die KVG und die Gesamtabsicherung im Unfallfall.
Warum Selbstständige keinen Unfallausschluss beantragen können
Der KVG-Unfallausschluss (Art. 8 KVG) gilt nur für Personen, die über die UVG (Nichtberufsunfälle) eines Arbeitgebers versichert sind — also Arbeitnehmer mit mehr als 8 Std./Woche beim selben Arbeitgeber.
Selbstständige haben keinen Arbeitgeber. Ohne UVG-Nichtberufsunfalldeckung wären sie bei suspendierten KVG-Unfalleinschluss ohne jede Absicherung für Freizeitunfälle. Der Opt-out ist für Selbstständige gesetzlich ausgeschlossen.
UVG-Versicherung für Selbstständige: freiwillig
Selbstständige können sich freiwillig gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle über die UVG versichern (UVG Art. 4 und 8). Diese freiwillige Versicherung erfolgt bei der SUVA oder einem zugelassenen Privatversicherer.
Schliessen Selbstständige eine freiwillige UVG-Versicherung ab, können sie (und nur dann) den KVG-Unfalleinschluss suspendieren und von der Prämienreduktion von 7–8 % profitieren.
Empfohlene Versicherungen für Selbstständige
Für vollständige Unfallabsicherung als Selbstständiger: (1) KVG mit Unfalleinschluss (obligatorisch, Standard ohne freiwillige UVG), (2) Erwerbsausfallversicherung bei Krankheit oder Unfall, (3) optional: freiwillige UVG für UVG-Leistungen (IV-Renten, Taggelder) und mögliche KVG-Prämienreduktion.
Die Erwerbsausfallversicherung (EAV) ist für Selbstständige besonders wichtig — ohne sie kann eine Langzeitkrankheit oder ein langer Unfall Null-Einkommen über Monate bedeuten.
KVG-Prämie und Franchise für Selbstständige
Zur Kostensenkung: hohe Franchise (bis 2500 CHF), alternatives Modell (Hausarzt, Telmed), jährlicher Kassenvergleich bis Ende November.
Ohne Unfallausschluss sind Prämien für Selbstständige um 7–8 % höher als für Arbeitnehmer mit gleichwertiger UVG-Deckung — ohne freiwillige UVG unvermeidlich.
Sonderfall: gleichzeitig selbstständig und angestellt
Wenn Sie sowohl angestellt (über 8 Std./Woche beim selben Arbeitgeber) als auch selbstständig sind, sind Sie über die UVG Nichtberufsunfälle Ihres Arbeitgebers abgedeckt. In diesem Fall können Sie den KVG-Unfalleinschluss suspendieren.
Bestätigen Sie die effektive UVG-Deckung bei Ihrer Kasse und Ihrem Arbeitgeber vor dem Opt-out.
Häufige Fragen
Ich bin Teilzeit-Selbstständiger und Teilzeit-Arbeitnehmer. Kann ich den Unfallausschluss beantragen?
Wenn Ihr Anstellungsverhältnis mehr als 8 Std./Woche beim selben Arbeitgeber umfasst, sind Sie über die UVG Nichtberufsunfälle gedeckt. Dann können Sie den KVG-Unfalleinschluss suspendieren. Unter 8 Std./Woche ist der Opt-out nicht möglich.
Was ist der Unterschied zwischen UVG und KVG bei Unfällen?
Die UVG deckt Berufs- und Nichtberufsunfälle mit spezifischen Leistungen (IV-Renten, Taggelder) zusätzlich zu medizinischen Leistungen. Die KVG deckt nur die medizinischen Kosten von Unfällen ohne diese Zusatzleistungen. Die UVG bietet insgesamt besseren Unfallschutz.
Was kostet eine freiwillige UVG-Versicherung für Selbstständige?
Die Prämie hängt vom versicherten Lohn und der Branche (Berufsunfallrisiko) ab. Für Selbstständige mit 80 000 CHF/Jahr Einkommen: ca. 200–500 CHF/Jahr für Nichtberufsunfälle — je nach Tätigkeit und UVG-Kasse.