Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 24. Juni 2027 · 5 Min. Lesezeit

Anna und Marc haben gerade geheiratet und stellen fest, dass beide in der Krankenkasse geblieben sind, die sie schon vor ihrer Beziehung hatten. Soll man alles bei einem einzigen Versicherer zusammenlegen oder zwei getrennte Verträge behalten? In der obligatorischen Grundversicherung (KVG) bringt die Ehe keinen automatischen Rabatt, doch eine durchdachte Strategie bei Franchisen und Modellen kann das Haushaltsbudget spürbar entlasten. So gehen Sie vor, anhand eines praktischen Falls erklärt.
Heirat und KVG: Was sich ändert (und was nicht)
In der Schweiz ist die obligatorische Grundversicherung streng individuell. Die Ehe schafft keinen gemeinsamen Vertrag, keinen «Paartarif» und keine Kostenteilung zwischen den Ehegatten. Jeder behält seine eigene Police, seine eigene Franchise, sein eigenes Modell. Anna und Marc können also problemlos in zwei verschiedenen Kassen bleiben, ohne rechtlichen Nachteil: Die vergüteten Leistungen sind überall identisch, da der KVG-Katalog durch das Bundesgesetz festgelegt ist.
Warum sich dieser Irrtum hält Viele Paare denken, ein einziger Versicherer «vereinfache alles» oder gebe Anrecht auf einen Rabatt. Tatsächlich betreffen mögliche Familienrabatte nur die Zusatzversicherungen (VVG), nicht die Grundversicherung. Bei der KVG zählt nicht die Zahl der Verträge, sondern wie gut jede Police zum Gesundheitsprofil der Person passt. Die richtige Frage lautet daher nicht «zusammenlegen oder nicht», sondern «hat jeder den passendsten Vertrag?».
Zusammenlegen oder zwei Kassen behalten: das Für und Wider
Zwei getrennte Kassen zu behalten hat einen oft unterschätzten Vorteil: Jeder kann den für seinen Kanton, sein Alter und sein Modell günstigsten Versicherer wählen, ohne Kompromiss. Ist die günstigste Kasse für Anna nicht dieselbe wie für Marc, erlauben zwei separate Verträge eine unabhängige Optimierung und können die Haushaltsprämie gegenüber einer Zusammenlegung «aus Bequemlichkeit» erheblich senken.
Wann das Zusammenlegen Sinn ergibt Beide Ehegatten beim selben Versicherer zu vereinen, erleichtert die Verwaltung: ein einziger Ansprechpartner, zentrale Abrechnungen, einfachere Betreuung künftiger Kinder. Manche schätzen auch die einfachere Koordination der Zusatzversicherungen. Doch dieser Komfort darf nie über den Kosten stehen: Zwingt die Zusammenlegung einem Ehegatten eine deutlich höhere Prämie auf, gleicht die ersparte Bürokratie den finanziellen Verlust nicht aus. Vergleichen Sie stets beide Szenarien mit Zahlen, bevor Sie entscheiden.
Zwei Franchisen je nach Gesundheitszustand kombinieren
Dies ist der stärkste Hebel für ein Paar. Die Jahresfranchise wird individuell aus den gesetzlich festgelegten Stufen gewählt: 300, 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 CHF für Erwachsene. Das Prinzip ist einfach: Je höher die Franchise, desto tiefer die Monatsprämie, aber desto höher der selbst zu tragende Anteil im Krankheitsfall. Jeder Ehegatte muss daher nach seinem eigenen Behandlungsbedarf entscheiden, unabhängig vom anderen.
Der Fall von Anna und Marc Marc ist gesund und geht selten zum Arzt: Eine hohe Franchise senkt seine Prämie stark, und das Risiko, einen grossen Betrag selbst zu tragen, bleibt gering. Anna dagegen ist in regelmässiger Behandlung und erreicht jedes Jahr ihre Franchise: Für sie ist eine tiefe Franchise vorteilhafter, da die höhere Prämie durch die bessere Rückerstattung ausgeglichen wird. Diese asymmetrische Aufteilung – hohe Franchise für den einen, tiefe für die andere – optimiert die Gesamtkosten des Haushalts weit besser als eine für beide identische Wahl.
Alternative Modelle und Selbstbehalt: die Optimierung verfeinern
Über die Franchise hinaus beeinflusst die Wahl des Versicherungsmodells die Prämie stark. Die sogenannten alternativen Modelle – Hausarzt, HMO, Telemedizin – senken die Prämie im Gegenzug für einen geregelten Behandlungsweg. Marc, der keine besondere Betreuung braucht, kann ein Telemedizin-Modell wählen, um seine Prämie weiter zu senken. Anna, der ihr Spezialist wichtig ist, entscheidet sich vielleicht für das flexiblere Hausarztmodell. Auch hier erfolgt die Wahl Person für Person.
Den Selbstbehalt nicht vergessen Nach der Franchise zahlt jede versicherte Person einen Selbstbehalt von 10 % der Kosten, gedeckelt auf 700 CHF pro Jahr für Erwachsene. Bei einem Paar gelten diese Höchstbeträge individuell: Sie werden weder kumuliert noch geteilt. Anna mit hohem Behandlungsbedarf erreicht diesen Höchstbetrag wahrscheinlich; Marc fast nie. Diesen Parameter in die Berechnung einzubeziehen hilft, für jeden die tatsächlich günstigste Kombination aus Franchise und Modell zu wählen – und damit für den Haushalt.
Praktische Methode für die Entscheidung zu zweit
Schätzen Sie zunächst den voraussichtlichen Behandlungsbedarf jedes Einzelnen für das Jahr: laufende Behandlungen, regelmässige Medikamente, geplante Kontrollen. Diese Prognose bestimmt die ideale Franchise jedes Ehegatten. Vergleichen Sie dann für jede Person separat die Prämien der Kassen Ihres Kantons bei gleichem Modell und gleicher Franchise. Erst durch das Überlagern dieser beiden individuellen Analysen erhalten Sie die optimalen Gesamtkosten des Haushalts – ob diese zu einer oder zu zwei Kassen führen.
Der einzuhaltende Zeitplan Für einen Kassenwechsel in der Grundversicherung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat, und die Kündigung wird Ende Jahr wirksam; der Stichtag liegt Ende November. Planen Sie vorausschauend: Warten Sie erst die im Herbst mitgeteilten neuen Prämien ab, vergleichen Sie die beiden Szenarien und senden Sie die Kündigungen fristgerecht per Einschreiben. Nichts zwingt beide Ehegatten, gleichzeitig zu wechseln: Jeder passt seinen Vertrag nach eigenem Interesse an.
Häufige Fragen
Gibt die Ehe Anrecht auf einen Paartarif in der KVG?
Nein. Die obligatorische Grundversicherung ist streng individuell: Es gibt weder einen Paartarif noch einen Ehe-Rabatt noch einen gemeinsamen Vertrag. Jeder Ehegatte behält seine eigene Police, Franchise und sein Modell. Mögliche Familienrabatte betreffen nur die Zusatzversicherungen (VVG), nicht die KVG, deren Leistungen bei allen Versicherern identisch sind.
Ist es ein Nachteil, als Paar zwei verschiedene Krankenkassen zu haben?
Überhaupt nicht. In der KVG ist es völlig legal und oft vorteilhafter, zwei getrennte Versicherer zu behalten, da jeder die für sein Profil günstigste Kasse wählen kann. Die vergüteten Leistungen bleiben identisch. Der einzige Gewinn einer Zusammenlegung ist administrativ: ein einziger Ansprechpartner. Er darf nie über der realen Prämienersparnis stehen.
Warum für jeden Ehegatten unterschiedliche Franchisen wählen?
Weil der Behandlungsbedarf unterschiedlich ist. Wer gesund ist und selten zum Arzt geht, fährt mit einer hohen Franchise besser, die seine Prämie stark senkt. Wer in regelmässiger Behandlung ist und seine Franchise jedes Jahr erreicht, gewinnt mit einer tiefen Franchise. Die Stufe an jeden anzupassen, statt beiden dieselbe Wahl aufzuzwingen, senkt die Gesamtkosten des Haushalts.