Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 20. August 2025 · 3 Min. Lesezeit
«Kann man die Franchise unterjährig wechseln?» wird oft gefragt, denn die Franchise ist der einfachste Hebel zur Prämienanpassung. Die Antwort folgt der Jahreslogik der Grundversicherung. Dieser Artikel klärt Regel, gesetzliche Stufen und Fristen.
Der Grundsatz: Wechsel auf den 1. Januar
Die Franchisehöhe wird in der Regel fürs Kalenderjahr festgelegt. Der Wechsel wirkt daher auf den 1. Januar, und der Antrag muss innert der von der Kasse im Herbst gesetzten Fristen eingehen. Mitten im Jahr wechselt man die Franchise nicht frei.
Die Franchisestufen für Erwachsene sind verordnet: 300, 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 Franken. Je höher die Franchise, desto tiefer die Monatsprämie — gegen höhere Beteiligung im Behandlungsfall.
Erhöhung und Senkung: unterschiedliche Fristen
Franchise erhöhen
Die Franchise zu erhöhen (für eine tiefere Prämie) ist oft bis nahe ans Jahresende möglich, abhängig von den Bedingungen der Kasse.
Franchise senken
Eine Senkung kann einen früheren Schritt erfordern. Prüfen Sie stets die internen Fristen Ihrer Kasse.
Die richtige Franchisehöhe wählen
Eine hohe Franchise lohnt nur bei moderaten Jahreskosten. Über der Franchise gilt der Selbstbehalt von 10 %, begrenzt auf 700 Franken pro Jahr für Erwachsene. Rechnen Sie vor der Entscheidung: Die tiefere Prämie kann durch die Kostenbeteiligung aufgehoben werden.
Häufige Fragen
Kann ich die Franchise mitten im Jahr wechseln?
Grundsätzlich nein: Der Wechsel wirkt auf den 1. Januar, auf Antrag innert der Fristen der Kasse.
Welche Franchisestufen gibt es für Erwachsene?
300, 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 Franken, durch Bundesverordnung festgelegt.