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KVG-KündigungLAMal · Suisse

Frist für den KVG-Franchisewechsel: wichtige Termine

Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 2. September 2025 · 3 Min. Lesezeit

Die Frist für den Franchisewechsel sorgt oft für Verwirrung. Anders als die Kündigung der Kasse hängt die Franchiseänderung vor allem von den internen Bedingungen Ihres Versicherers im bundesrechtlichen Rahmen ab. Hier die Eckpunkte.

Wirkung auf den 1. Januar

Der Franchisewechsel wirkt grundsätzlich auf den 1. Januar. Der Antrag muss rechtzeitig bei der Kasse eingehen, nach den im Herbst mitgeteilten Fristen. In dieser Zeit ist also zu entscheiden, parallel zur Prämienmitteilung.

Die möglichen Franchisestufen sind verordnet: 300, 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 Franken für Erwachsene.

Frist für den KVG-Franchisewechsel: wichtige Termine

Erhöhung oder Senkung: warum sich Fristen unterscheiden

Eine Erhöhung der Franchise (tiefere Prämie) wird meist bis nahe ans Jahresende akzeptiert. Eine Senkung (höhere Prämie, geringerer Selbstanteil) kann hingegen einen früheren Schritt erfordern. Die genaue Regel hängt von der Kasse ab: Fragen Sie nach den internen Fristen.

Sich gut organisieren

Um den Stichtag nicht zu verpassen, behandeln Sie die Franchise im Herbst zusammen mit der Kassenfrage. Bei einem Kassenwechsel gilt parallel die gesetzliche Monatsfrist auf Jahresende.

Häufige Fragen

Wann wirkt der Franchisewechsel?

Grundsätzlich auf den 1. Januar, auf Antrag bei der Kasse innert ihrer Herbstfristen.

Warum braucht eine Senkung mehr Vorlauf?

Weil die Kasse für eine Senkung strengere interne Fristen setzen kann als für eine Erhöhung.

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