Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 15. April 2027 · 5 Min. Lesezeit

Sie hatten eine hohe Franchise gewählt, um eine tiefere Monatsprämie zu zahlen, und auf ein Jahr ohne grössere gesundheitliche Probleme gesetzt. Dann folgt eine Diagnose oder ein Unfall mit hohen Kosten. Sollten Sie diese Wahl bereuen, Behandlungen aufschieben oder sie im Gegenteil bündeln? Und wie bereiten Sie den Wechsel zu einer tieferen Franchise auf den nächsten Termin vor? Dieser Beitrag hilft Ihnen, im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung (KVG) Schritt für Schritt besonnen zu entscheiden.
Ihre Lage verstehen, sobald die hohe Franchise erreicht ist
Mit einer hohen Franchise tragen Sie Ihre Kosten bis zum gewählten Höchstbetrag (etwa 2500 CHF bei Erwachsenen) selbst, bevor die Kasse einspringt. Tritt ein teures Gesundheitsproblem auf, kann dieser Betrag rasch erreicht sein. Ist die Franchise aufgebraucht, übernimmt die Grundversicherung die Leistungen, vorbehältlich des Selbstbehalts von 10 Prozent, der bei Erwachsenen auf 700 CHF pro Jahr begrenzt ist. Das ist entscheidend: Ab einer gewissen Ausgabenschwelle wird Ihre finanzielle Belastung planbar und begrenzt.
Viele Versicherte geraten bei der ersten hohen Rechnung in Panik, ohne zu erkennen, dass das System sie oberhalb eines bestimmten Betrags schützt. Sind Franchise und maximaler Selbstbehalt erreicht, sind Ihre Behandlungen im laufenden Jahr im Wesentlichen gedeckt. Rechnen Sie aus, was Ihnen noch bleibt: Oft liegt der schwerste Teil bereits hinter Ihnen. Diese Sicht verändert grundlegend, wie Sie die verbleibenden Monate bis zum Ende des Kalenderjahres angehen.
Sollten Sie Behandlungen vor Jahresende bündeln?
Ist Ihre Franchise bereits erreicht oder fast erreicht, wird es vernünftig, weitere für dasselbe Kalenderjahr vorgesehene Behandlungen einzuplanen: Kontrollen, ergänzende Untersuchungen, aufschiebbare Therapien. Solange Sie über der Franchise liegen, kosten Sie diese Leistungen nur noch den Selbstbehalt von 10 Prozent, innerhalb des Jahreshöchstbetrags. Behandlungen, die Sie ohnehin durchführen würden, im selben Jahr zu bündeln, optimiert die Restkosten, ohne medizinisch etwas zu opfern.
Achtung: Neustart am 1. Januar Der Zähler für Franchise und Selbstbehalt beginnt jeden 1. Januar wieder bei null. Eine Ende Dezember erbrachte Leistung gehört zum abgelaufenen Jahr; dieselbe Leistung im Januar eröffnet einen neuen Franchisezyklus. Lässt sich eine teure Behandlung sinnvoll vor das Jahresende vorziehen, in dem Ihre Franchise bereits ausgeschöpft ist, spricht die Abwägung dafür. Besprechen Sie das stets mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt: Die klinische Sinnhaftigkeit geht vor, doch beides kann zusammenfallen.
Den Wechsel zu einer tieferen Franchise vorbereiten
Entwickelt sich Ihr Gesundheitszustand zu wiederkehrenden Kosten oder einer dauerhaften Betreuung, verliert eine hohe Franchise im Folgejahr ihren Sinn. Eine tiefe Franchise bedeutet eine höhere Monatsprämie, löst die Kostenübernahme aber deutlich früher aus. Für Versicherte, die bereits wissen, dass sie viele Leistungen beanspruchen werden, ist dieser Prämienaufschlag oft ausgeglichen und die Budgetplanung verbessert sich klar. Die richtige Einstellung hängt von Ihrem erwarteten Ausgabenniveau ab, nicht von einer allgemeinen Regel.
Der Franchisewechsel innerhalb derselben Kasse wird auf den 1. Januar beantragt und in der Regel bis Ende November mitgeteilt. Sie können den jährlichen Termin auch nutzen, um die Prämien zwischen den Kassen zu vergleichen: Die Leistungen der Grundversicherung sind überall identisch, nur der Preis variiert. Je nach Kanton und gewähltem Modell kann der Wechsel zu einer tieferen Franchise oder zu einem alternativen Modell die Prämie um mehrere Prozent senken oder, umgekehrt, im Gegenzug für eine frühere Deckung erhöhen.
Alternative Modelle als ergänzender Hebel
Über die Franchise hinaus beeinflusst das Versicherungsmodell die Prämie stark. Alternative Modelle (Hausarzt, Versorgungsnetz, Telemedizin als Erstkontakt) schreiben einen festgelegten Behandlungsweg vor, ermöglichen aber gegenüber dem freien Modell oft eine erhebliche Prämienersparnis. Für eine nun regelmässig betreute Person können diese Modelle zudem die Koordination der Termine erleichtern, zusätzlich zum Preisvorteil.
Verbinden Sie Ihre Überlegungen zu Franchise und Modell: Die Franchise zu senken und ein alternatives Modell zu wählen, sind zwei eigenständige, aber kombinierbare Hebel. Prüfen Sie jedoch, ob Ihre Hausärztin oder Ihre Spezialisten im gewählten Netz erreichbar bleiben. Auch ein Modellwechsel wird auf den nächsten Jahrestermin beantragt. Ziel ist nicht, absolut am günstigsten zu zahlen, sondern Ihre Deckung an Ihren tatsächlichen Pflegebedarf für das kommende Jahr anzupassen.
Ihre Entscheidung für den nächsten Termin aufbauen
Legen Sie drei Punkte offen: Ihre Gesundheitsausgaben im laufenden Jahr, die absehbaren Behandlungen fürs nächste Jahr und Ihre Fähigkeit, eine Kostenspitze zu Jahresbeginn zu tragen. Zeichnet sich eine regelmässige Betreuung ab, sichert eine tiefere Franchise Ihr Budget. Scheint die teure Episode einmalig und hinter Ihnen zu liegen, kann eine hohe Franchise weiterhin sinnvoll sein, um in Jahren ohne grosse Kosten von einer entlasteten Prämie zu profitieren.
Einzuhaltender Zeitplan Merken Sie sich die Termine: Kündigung oder Wechsel von Modell und Franchise werden um Ende November herum organisiert, mit Wirkung auf den 1. Januar und einer Frist von einem Monat. Rechnen Sie mit der neuen Gemeindeprämie im Herbst, um rechtzeitig zu vergleichen. Eine vorbereitete Entscheidung ist besser als eine Abwägung unter Zeitdruck: Nehmen Sie sich im Herbst die Zeit, mehrere Franchise- und Modellszenarien durchzuspielen, bevor Sie Ihrer Kasse Ihre Wahl mitteilen.
Häufige Fragen
Ich habe eine hohe Franchise und bin gerade schwer erkrankt: Kann ich sie sofort senken?
Nein, nicht während des laufenden Jahres. Der Franchisewechsel wird auf den 1. Januar wirksam und muss in der Regel bis Ende November beantragt werden. Für das laufende Jahr bleiben Sie bei Ihrer aktuellen Franchise. Konzentrieren Sie sich daher auf die Bewältigung des laufenden Jahres und bereiten Sie den Wechsel zu einer tieferen Franchise auf den folgenden 1. Januar vor, falls dauerhafte Kosten absehbar sind.
Wie viel muss ich zahlen, sobald meine Franchise erreicht ist?
Über die Franchise hinaus übernimmt die Grundversicherung die Leistungen, doch Sie tragen weiterhin einen Selbstbehalt von 10 Prozent der Kosten. Dieser Selbstbehalt ist bei Erwachsenen auf 700 CHF pro Jahr begrenzt (350 CHF bei Kindern). Ist dieser Höchstbetrag erreicht, kosten Sie Ihre gedeckten Behandlungen im laufenden Jahr im Rahmen der obligatorischen Versicherung grundsätzlich nichts zusätzlich.
Lohnt es sich wirklich, meine Behandlungen im selben Jahr zu bündeln?
Das kann sich lohnen, wenn Ihre Franchise bereits erreicht ist: Zusätzliche Behandlungen in diesem Jahr kosten Sie nur noch den Selbstbehalt, innerhalb des Höchstbetrags. Am 1. Januar beginnt der Zähler wieder bei null. Aufschiebbare Behandlungen vor das Jahresende vorzuziehen, kann daher vorteilhaft sein, sofern es medizinisch sinnvoll bleibt. Entscheiden Sie stets gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.