Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 2. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit

Jeder Kanton ist in Prämienregionen eingeteilt (Regionen 1, 2, 3 gemäss KVV). Ein Umzug von einer Region in eine andere — auch innerhalb desselben Kantons — ändert den anwendbaren Tarif ab dem folgenden 1. Januar. Dieser Wechsel begründet kein ausserordentliches Kündigungsrecht, rechtfertigt aber einen Kassenvergleich vor der nächsten Frist Ende November.
Prämienregionen und Umzug: was das Gesetz sagt
Die Schweiz ist in drei Prämienregionen pro Kanton eingeteilt (Regionen 1, 2, 3 gemäss KVV). Bei einem Umzug wendet Ihre aktuelle Kasse automatisch den Tarif Ihrer neuen Region ab dem folgenden 1. Januar an. Sie müssen nur Ihre neue Adresse mitteilen.
Wenn sich Ihre Prämie wegen des Regionswechsels erhöht und die Kasse Sie individuell darüber informiert, löst dieses Schreiben ein ausserordentliches Kündigungsrecht aus.
Der Umzug ist kein ausserordentlicher Kündigungsgrund
Das KVG sieht den Umzug (auch interkantonal) nicht als ausserordentlichen Kündigungsgrund vor. Nur eine individuelle Prämienerhöhung, die von der Kasse mitgeteilt wird, begründet dieses Recht.
Erhalten Sie ein solches Schreiben, können Sie die Kündigung im Monat nach dem Erhalt einreichen.
Gelegenheit für den Kassenvergleich
Ein Umzug ist oft der richtige Moment, um die Prämien in Ihrer neuen Region zu vergleichen. Die Prämie kann je nach Kasse für denselben Kanton und dasselbe Modell erheblich variieren.
Für einen ordentlichen Kassenwechsel gilt die Einmonatsfrist vor Jahresende (Eingang bei der Kasse bis Ende November). Planen Sie rechtzeitig.
Kann Ihre Kasse Sie nach dem Umzug ablehnen?
Nein. Die Aufnahmepflicht (KVG Art. 4) garantiert, dass Ihre aktuelle Kasse Sie nicht ablehnen kann, weil Sie in eine teurere Region umziehen. Sie muss Sie zum anwendbaren Regionstarif versichern.
Umgekehrt kann auch eine neue Kasse Sie nicht wegen Gesundheitszustand oder Zielregion ablehnen. Die KVG ist für die Grundversicherung universell zugänglich.
Häufige Fragen
Gibt mir ein Umzug in einen anderen Kanton das Recht, meine KVG sofort zu kündigen?
Nein, es sei denn, Ihre Kasse teilt Ihnen individuell eine Prämienerhöhung wegen des Regionswechsels mit. Nur eine individuell mitgeteilte Erhöhung begründet das ausserordentliche Kündigungsrecht.
Muss ich meiner Kasse meinen Umzug mitteilen?
Ja, teilen Sie Ihre neue Adresse mit. Die Kasse passt Ihre Prämie automatisch an die Prämienregion Ihrer neuen Wohnadresse an.
Kann sich meine Prämie durch einen Umzug verringern?
Ja. Wenn Sie in eine günstigere Prämienregion umziehen, kann sich Ihre Prämie ab dem folgenden 1. Januar verringern.