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Geplante Schwangerschaft: Welche KVG-Franchise vor Ende November wählen?

Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 13. Mai 2027 · 4 Min. Lesezeit

Geplante Schwangerschaft: Welche KVG-Franchise vor Ende November wählen?
Foto © Mennonite Church USA Archives · No restrictions · Wikimedia Commons

Sie sind ein Paar und planen für das kommende Jahr eine Schwangerschaft? Dann verdient Ihre KVG-Franchise eine vorausschauende Überlegung. Normalerweise senkt eine hohe Franchise die Prämie gesunder Personen. Eine geplante Schwangerschaft verändert diese Rechnung jedoch: Vorsorge, Geburt und Spitalaufenthalt fallen geballt in ein einziges Kalenderjahr. Dieser Beitrag erklärt Ihnen, warum dann eine tiefe Franchise klug sein kann, wie Sie den Termin Ende November einhalten und was die Befreiung vom Selbstbehalt bei Mutterschaft umfasst.

Warum sich die Franchise bei geplanter Schwangerschaft neu stellt

In der obligatorischen Grundversicherung wählen Sie jährlich eine Franchise zwischen 300 und 2500 CHF für Erwachsene. Je höher sie ist, desto tiefer Ihre Monatsprämie, aber desto mehr zahlen Sie selbst, bevor die Krankenkasse einspringt. Für junge, selten kranke Personen ist eine hohe Franchise oft sinnvoll, da die jährlichen Gesundheitskosten gering bleiben und die Prämienersparnis überwiegt.

Eine geplante Schwangerschaft kehrt diese Logik um. Vorsorgeuntersuchungen, Ultraschall, Geburt und allfälliger Spitalaufenthalt verursachen erhebliche Kosten, gebündelt auf zwölf Monate. Bei einer hohen Franchise riskieren Sie, diese vollständig zu tragen, bevor eine Rückerstattung erfolgt. Wer das Vorhaben frühzeitig plant, kann im betreffenden Jahr auf eine tiefe Franchise wechseln, damit die Deckung früher greift und Ihre Eigenbeteiligung sinkt.

Geplante Schwangerschaft: Welche KVG-Franchise vor Ende November wählen?

Der Zeitplan: Franchise vor Ende November wechseln

Der Franchisewechsel im KVG folgt einem festen Zeitplan. Die Änderung gilt ab dem 1. Januar des Folgejahres. Damit sie wirksam wird, muss Ihr Antrag unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist vor dem Termin Ende November bei der Krankenkasse eintreffen. Konkret: Planen Sie für das nächste Jahr eine Schwangerschaft, müssen Sie bereits im laufenden Herbst handeln, um Ihre Franchise nach unten anzupassen.

Vorausplanen statt reagieren Die klassische Falle ist, die Bestätigung der Schwangerschaft abzuwarten. Ist der Termin Ende November jedoch verstrichen, bleibt die Franchise für das gesamte folgende Kalenderjahr fixiert. Ist Ihr Kinderwunsch ernsthaft und zeitnah, planen Sie den Wechsel zu einer tiefen Franchise bereits in der Kündigungsperiode, ohne auf einen positiven Test zu warten. Diese Voraussicht ist der Schlüssel zu einer gelungenen Optimierung im Geburtsjahr.

Die Befreiung vom Selbstbehalt bei Mutterschaft

Das Gesetz sieht einen besonderen Schutz für die Mutterschaft vor. Über die Übernahme spezifischer Leistungen hinaus (Schwangerschaftskontrollen, Geburt, Stillberatung) profitiert die Schwangere von einer Befreiung: Für die eigentlichen Mutterschaftsleistungen werden weder Franchise noch Selbstbehalt erhoben. Diese Nullfranchise gilt für einen definierten Zeitraum rund um die Geburt und senkt die Endkosten der schwangerschaftsbedingten Behandlungen deutlich.

Vorsicht jedoch: Diese Befreiung deckt nicht sämtliche Kosten des Jahres. Behandlungen ohne direkten Bezug zur Mutterschaft, eine Begleiterkrankung oder die Kosten des Säuglings nach der Geburt unterliegen weiterhin der ordentlichen Regelung von Franchise und Selbstbehalt. Gerade für diese nicht befreiten Kosten behält eine im Voraus gewählte tiefe Franchise im Geburtsjahr ihren vollen Nutzen.

Das Neugeborene: Versicherung und Franchise einplanen

Das ungeborene Kind ist ab der Geburt ein eigenständig versicherter Mensch. Es muss bei einer Krankenkasse angemeldet werden, idealerweise innerhalb von drei Monaten nach der Geburt, um eine rückwirkende Deckung auf den Geburtstag zu sichern. Ohne fristgerechte Anmeldung drohen Deckungslücken oder administrative Komplikationen im ungünstigsten Moment.

Auch für den Säugling wird eine Franchise gewählt: Für Kinder gilt eine Bandbreite von 0 bis 600 CHF, getrennt von jener der Erwachsenen. Ein Neugeborenes verursacht in den ersten Monaten häufig Kinderarztbesuche, Impfungen und Kontrollen. Eine tiefe oder gar keine Franchise kann im ersten Jahr daher stimmig sein, bis sich der Behandlungsbedarf abzeichnet und später angepasst werden kann.

Wie viel lässt sich mit dieser Strategie wirklich sparen?

Die Abwägung beruht auf einem einfachen Vergleich. Mit dem Wechsel zu einer tiefen Franchise im Schwangerschaftsjahr zahlen Sie eine höhere Monatsprämie, erhalten aber deutlich früher die Übernahme der nicht befreiten Kosten. Je nach Profil und Kanton kann die Prämiendifferenz zwischen tiefster und höchster Franchise einen erheblichen Teil des jährlichen Gesundheitsbudgets ausmachen, in der Regel mehrere zehn Prozent bei der Prämienkomponente.

Im Folgejahr, nach der Geburt und stabilisierter Lage, hindert Sie nichts daran, die Franchise wieder anzuheben, um die Prämie erneut zu senken, sofern es Ihre Gesundheit erlaubt. Die Franchise ist keine endgültige Wahl: Sie wird jeden Herbst neu beurteilt. Der richtige Ansatz besteht darin, Jahr für Jahr zu denken und die Franchise an den vernünftig erwarteten Gesundheitskosten der nächsten zwölf Monate auszurichten.

Häufige Fragen

Muss ich warten, bis ich schwanger bin, um die Franchise zu wechseln?

Nein, das ist sogar nicht ratsam. Der Franchisewechsel gilt erst ab dem 1. Januar des Folgejahres, nach einem Antrag vor dem Termin Ende November. Warten Sie auf einen späten positiven Test, kann der Termin verstrichen und die Franchise das ganze Jahr fixiert sein. Besser planen Sie den Wechsel zu einer tiefen Franchise bereits im Herbst vor dem Jahr Ihrer geplanten Schwangerschaft.

Deckt die Mutterschafts-Befreiung wirklich alle meine Kosten?

Nein. Die Befreiung von Franchise und Selbstbehalt gilt für Mutterschaftsleistungen (Schwangerschaftskontrollen, Geburt, zugehörige Leistungen) in einem definierten Zeitraum rund um die Geburt. Behandlungen ohne Bezug zur Mutterschaft, eine Begleiterkrankung oder die Kosten des Neugeborenen unterliegen jedoch der ordentlichen Regelung. Eine tiefe Franchise bleibt deshalb für diese nicht befreiten Ausgaben nützlich.

Welche Franchise wähle ich für mein Baby nach der Geburt?

Für ein Kind reicht die Franchise von 0 bis 600 CHF, ein eigenes Spektrum getrennt von jenem der Erwachsenen. Ein Säugling verursacht im ersten Jahr oft Kinderarztbesuche, Impfungen und Kontrollen. Eine tiefe oder keine Franchise ist anfangs daher häufig stimmig. Denken Sie zudem daran, das Neugeborene innerhalb von drei Monaten nach der Geburt anzumelden, um eine rückwirkende Deckung zu erhalten.

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