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KVG-KündigungLAMal · Suisse

Neugeborenes und LAMal: Kind innerhalb von 3 Monaten anmelden

Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 10. April 2026 · 3 Min. Lesezeit

Neugeborenes und LAMal: Kind innerhalb von 3 Monaten anmelden
Foto © Auteur inconnu (Wikimedia Commons) · Public domain · Wikimedia Commons

In der Schweiz löst die Geburt eines Kindes eine gesetzliche Pflicht aus: das Neugeborene innerhalb von drei Monaten bei einer Krankenkasse anzumelden (LAMal, Art. 9). Läuft die Frist ungenutzt ab, weist die kantonale Aufsichtsbehörde von Amts wegen eine Kasse zu — ohne Wahlmöglichkeit für die Eltern. Die Frist beginnt mit dem Geburtsdatum, nicht mit dem Datum der Anmeldung beim Zivilstandsamt.

Die 3-Monats-Frist: eine gesetzliche Pflicht

Das KVG (Art. 9) verpflichtet alle in der Schweiz wohnhaften Kinder zur obligatorischen Krankenversicherung. Erfolgt die Anmeldung nicht freiwillig innerhalb von drei Monaten, weist die kantonale Behörde eine Kasse zu — häufig jene der Eltern. Die freie Wahl von Kasse, Modell und Franchise geht dann verloren.

Neugeborenes und LAMal: Kind innerhalb von 3 Monaten anmelden

Kasse wählen: Kinderprämien vergleichen

Die Kinderprämien (0–18 Jahre) variieren je nach Kasse und Prämienregion. Der Unterschied kann pro Jahr und Kind über 150 CHF betragen. Vergleichen Sie mit einem Prämienrechner für Ihre PLZ — die Elternkasse ist nicht automatisch die günstigste.

Franchise: Nullfranchise empfohlen

Für Kinder kann die Franchise zwischen CHF 0 und CHF 600 frei gewählt werden. Die Kostenbeteiligung beträgt 10 %, begrenzt auf CHF 350 pro Jahr.

Warum Nullfranchise?

Kleinkinder konsultieren häufig: Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Kinderkrankheiten. Mit der Nullfranchise zahlt die Kasse ab dem ersten Rappen, ohne zusätzlichen Selbstbehalt.

Kein ausserordentliches Kündigungsrecht für Eltern

Die Geburt gibt den Eltern kein ausserordentliches Kündigungsrecht für ihre eigene Grundversicherung. Der Kassenwechsel bleibt an die ordentliche Frist (30. November) gebunden.

Häufige Fragen

Innert welcher Frist muss das Neugeborene angemeldet werden?

Drei Monate ab Geburtsdatum (nicht ab Zivilstandsanmeldung). Danach weist die Behörde eine Kasse von Amts wegen zu.

Muss das Kind bei derselben Kasse wie die Eltern sein?

Nein. Jedes Familienmitglied hat einen eigenen Vertrag und kann bei einer anderen Kasse versichert sein.

Welche Franchise für ein Kleinkind?

Nullfranchise (CHF 0) wird empfohlen: Kleinkinder gehen häufig zum Arzt, und die Kasse zahlt ab dem ersten Rappen.

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