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KVG bei der Pensionierung: idealer Zeitpunkt für Kassenwechsel und Optimierung

Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 16. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit

KVG bei der Pensionierung: idealer Zeitpunkt für Kassenwechsel und Optimierung
Foto © Auteur inconnu (Wikimedia Commons) · Public domain · Wikimedia Commons

Die Pensionierung verändert die finanzielle Situation eines Versicherten grundlegend — tiefere Einkünfte, mehr Zeit für die Gesundheitsmanagement, anderes Gesundheitsprofil. Sie begründet kein ausserordentliches KVG-Kündigungsrecht, ist aber der beste Zeitpunkt für eine Optimierung vor der nächsten Frist Ende November.

Die Pensionierung ist kein ausserordentlicher Kündigungsgrund

Das KVG sieht die Pensionierung nicht als ausserordentlichen Kündigungsgrund vor. Nur eine individuelle Prämienerhöhung, die von der Kasse mitgeteilt wird, begründet dieses Recht.

Es gilt das ordentliche Verfahren: Für einen Kassenwechsel muss die Kündigung vor Ende November bei der aktuellen Kasse eingehen.

KVG bei der Pensionierung: idealer Zeitpunkt für Kassenwechsel und Optimierung

Kassenwechsel: Priorität Nr. 1 bei der Pensionierung

Die KVG-Prämie variiert erheblich je nach Kasse. Für eine pensionierte Person im Grossraum Zürich kann der Unterschied über 100 CHF/Monat betragen.

Die Pensionierung ist oft der erste Moment, bei dem aktives Versicherungsmanagement sich wirklich lohnt: keine Arbeitgebereinschränkung, mehr Zeit zum Vergleichen, direkter Einfluss auf das monatliche Budget.

Franchise überdenken

Im Rentenalter verändert sich das Gesundheitsprofil. Häufigere Arztbesuche (Dauerpflege, regelmässige Medikamente) sprechen für eine tiefere Franchise. In guter Gesundheit bleibt eine hohe Franchise (bis 2 500 CHF) lohnenswert — vorausgesetzt, es gibt Rücklagen.

Der Franchisewechsel erfolgt ebenfalls per 1. Januar mit Frist Ende November.

Alternatives Modell: Hausarzt oft ideal

Das Hausarztmodell (Einsparung 10–15 %) eignet sich im Rentenalter gut, wenn Sie einen festen Hausarzt haben. Stabiler als Telmed, zugänglicher als HMO.

Das Modell kann unabhängig von der Kasse gewechselt werden: zum 1. Juli (Frist Ende März) oder zum 1. Januar (Frist Ende November).

Kantonale Prämienverbilligungen prüfen

Mit der Pensionierung sinken die Einkünfte (AHV-Rente, 2. Säule, 3. Säule). Kantonale Prämienverbilligungen (KVG Art. 65) können erstmals oder in höherem Mass zugänglich werden.

Informieren Sie sich ab dem ersten Rentenalter bei der kantonalen Stelle — auch wenn Sie früher keinen Anspruch hatten.

Häufige Fragen

Kann ich meine KVG bei der Pensionierung sofort kündigen?

Nein. Die Pensionierung ist kein ausserordentlicher Kündigungsgrund. Es gilt die ordentliche Einmonatsfrist vor Ende November.

Ändert sich meine KVG-Prämie automatisch mit der Pensionierung?

Nein. Die Prämie bleibt die Ihrer aktuellen Kasse, Region und Ihres Modells. Sie ändert sich nur, wenn Sie Kasse, Region, Modell oder Franchise wechseln.

Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Kassenvergleich bei der Pensionierung?

Mit der Prämienbekanntmachung für das Folgejahr (in der Regel Ende September), um rechtzeitig vor Ende November kündigen zu können.

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