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KVG-KündigungLAMal · Suisse

Kantonale KVG-Prämiensubventionen: Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Von Équipe JA Technology · Veröffentlicht am 15. Dezember 2026 · 3 Min. Lesezeit

Kantonale KVG-Prämiensubventionen: Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Foto © Tony Webster · CC BY 2.0 · Wikimedia Commons

In der Schweiz können KVG-Prämien für einkommensschwache Haushalte eine erhebliche Last sein. Zur Milderung gewähren die Kantone Subventionen der individuellen Prämienverbilligung (IPV), die gemeinsam von Bund und Kantonen finanziert werden.

Was ist die Individuelle Prämienverbilligung (IPV)?

Die IPV (kantonale Prämiensubvention) ist eine Finanzhilfe zur Senkung der KVG-Prämie für Personen und Haushalte mit geringem Einkommen. Sie basiert auf Art. 65 KVG und wird durch die Kantone umgesetzt.

Die IPV wird dem Versicherten direkt oder seiner Krankenkasse gutgeschrieben, die dann die Prämienrechnung entsprechend reduziert. Ergebnis: der Versicherte zahlt eine reduzierte Prämie oder keine Prämie, je nach Einkommen.

Kantonale KVG-Prämiensubventionen: Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Wer hat Anspruch auf IPV-Subventionen?

Bedingungen variieren je nach Kanton, aber IPV wird generell für Versicherte gewährt, deren steuerbares Einkommen unter einem kantonalen Schwellenwert liegt. Betroffen: Personen mit geringem Einkommen, Rentner mit kleiner Rente, Studierende ohne wesentliches Einkommen, Einelternfamilien, Sozialhilfeempfänger.

Die Einkommensgrenze für IPV variiert erheblich nach Kanton. Konsultieren Sie die Kantonswebsite für die genauen Kriterien.

Subventionsbeträge und -sätze

Der Subventionsbetrag variiert nach: Kanton (eigene Tarife), Einkommen, Haushaltszusammensetzung. Als Referenzprämie gilt meist die kantonale Durchschnittsprämie für einen Erwachsenen im Standardmodell.

In manchen Kantonen kann die Subvention 100 % der Prämie für die niedrigsten Einkommen abdecken. Kinder und Junge Erwachsene bis 25 profitieren in der Regel von proportional höheren Subventionen.

Wie einen IPV-Antrag stellen?

Das Verfahren variiert je nach Kanton: (1) Automatische Kantone: identifizieren Anspruchsberechtigte anhand der Steuerdaten und gewähren die Subvention ohne Vorantrag. (2) Antragsbasierte Kantone: Formular ausfüllen, auf der Kantonswebsite oder bei der Gemeinde erhältlich.

Übliche Unterlagen: Steuerveranlagung, Haushaltszusammensetzung, aktuelle Krankenkasse. Anträge können meist jederzeit gestellt werden, mit möglicher Rückwirkung.

IPV und Kassenwechsel

Bei Kassenwechsel: IPV muss übertragen oder neu beantragt werden. Je nach Kanton. Informieren Sie das kantonale IPV-Organ über Ihren Kassenwechsel, um Unterbrechungen zu vermeiden.

Kassenwechsel als Anlass nutzen: mit IPV + optimierter Franchise + Alternativmodell können manche Haushalte ihre netto KVG-Kosten auf wenige hundert Franken pro Jahr senken.

Häufige Fragen

Ich habe seit Jahren keine Subvention beantragt. Kann ich rückwirkend eine erhalten?

Hängt vom Kanton ab. Manche erlauben rückwirkende Anträge für 1–3 Jahre, andere nur ab Antragsdatum. Informieren Sie sich beim kantonalen IPV-Dienst.

Mein Einkommen ist dieses Jahr gestiegen. Wird meine Subvention angepasst?

Ja, grundsätzlich. Der Subventionsbetrag wird periodisch (meist jährlich) auf Basis der Steuerdaten neu berechnet. Bei Einkommenssteigerung über die Grenze: Subventionsverlust oder -reduktion.

Sind IPV-Subventionen mit anderen Hilfen (Sozialhilfe, EL) kumulierbar?

Ja, generell. IPV ist mit Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen (EL) kumulierbar. Für Sozialhilfeempfänger wird die KVG-Prämie oft direkt durch die Sozialdienste übernommen.

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