Im Ruhestand belastet die Krankenkassenprämie ein festes Budget oft stärker. Die gute Nachricht: Das Recht auf Kassenwechsel hängt weder vom Alter noch vom Gesundheitszustand ab. Ein AHV-Rentner kann seine Grundversicherung wie jede andere versicherte Person kündigen. Diese Seite erinnert an den anwendbaren KVG-Rahmen, ohne erfundene Prämienzahl.
Das Alter beschränkt den Kassenwechsel nicht
In der Grundversicherung gilt die Aufnahmepflicht in jedem Alter: Die neue Kasse muss Sie ohne Vorbehalt, ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartefrist aufnehmen. Ein Rentner mit 70, 80 oder 90 hat genau dasselbe Recht wie ein junger Erwachsener.
Die Kündigung folgt dem üblichen Termin: Das Schreiben muss bis zum 30. November bei der Kasse eintreffen, mit Wirkung auf den 1. Januar. Massgebend ist der Eingang.
Franchise und Modell im Ruhestand
Die gesetzlichen Franchisen bleiben gleich (300 bis 2500 CHF). Bei häufigeren Gesundheitskosten behalten viele Rentner die ordentliche Franchise von 300 CHF, um die Selbstkosten bei Behandlungen zu begrenzen.
Versicherungsmodell
Das Hausarztmodell oder ein Versorgungsnetz kann passen, wenn Sie eine regelmässige medizinische Betreuung haben. Im Standardmodell (freie Wahl) mit ordentlicher Franchise bleibt das Fenster vom 30. Juni offen (Schreiben bis 31. März).
Worauf bei festem Budget achten
Die individuelle Prämienverbilligung (Verbilligung) ist Sache der Kantone und wird nicht mit diesem Schreiben beantragt; erkundigen Sie sich bei Ihrem Kanton, wenn die Mittel begrenzt sind.
Wie bei jeder versicherten Person ist keine Kündigung gültig, solange Prämien oder Kostenbeteiligungen offen sind. Stellen Sie sicher, ab dem 1. Januar lückenlos bei der neuen Kasse versichert zu sein.
Im Ruhestand die Kasse wechseln?
Bereiten Sie ein gültiges Kündigungsschreiben vor dem 30. November vor.
Schreiben vorbereitenHäufige Fragen
Kann mich eine Kasse wegen meines Alters ablehnen?
Nein. In der Grundversicherung verbietet die Aufnahmepflicht jede Ablehnung oder jeden Vorbehalt, unabhängig von Alter oder Gesundheit.
Welche Franchise im Ruhestand wählen?
Die gesetzlichen Franchisen reichen von 300 bis 2500 CHF. Bei häufigen Behandlungen begrenzt die ordentliche Franchise (300) die Selbstkosten; die Wahl hängt von Ihrer Lage ab.
Ist die Frist für Rentner anders?
Nein. Das Schreiben muss bis 30. November bei der Kasse eintreffen, Wirkung 1. Januar, wie für jede versicherte Person.
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Quelle : BAG — Prämien 2026 (priminfo.admin.ch) · KVG Art. 7