Ein definitiver Wegzug aus der Schweiz beendet die KVG-Versicherungspflicht. Anders als ein blosser Kassenwechsel ist die Kündigung wegen Wegzugs nicht an den 30. November gebunden: Sie folgt dem Datum des Endes der Unterstellung. Diese Seite erklärt das Vorgehen.
Ende der Versicherungspflicht
Die KVG-Grundversicherung ist obligatorisch, solange Sie in der Schweiz Wohnsitz haben oder hier erwerbstätig sind. Verlassen Sie das Land definitiv und sind nicht mehr unterstellt, endet die Pflicht, was die Kündigung eröffnet.
Das Wirkungsdatum entspricht grundsätzlich dem Ende der Unterstellung (z. B. tatsächlicher Wegzug / Abmeldung bei der Gemeinde), nicht dem folgenden 1. Januar.
Einzureichende Nachweise
Ihre Kasse verlangt meist einen Wegzugsnachweis: Abmeldebescheinigung der Gemeinde, neue Adresse im Ausland oder Nachweis des Beitritts zu einem ausländischen Versicherungssystem. Legen Sie diese Dokumente Ihrem Kündigungsbrief bei.
Grenzgänger und Sonderfälle
Werden Sie Grenzgänger oder behalten eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz, kann Ihre Situation Sonderregeln unterliegen. Prüfen Sie Ihren Fall vor der Kündigung, um eine unzulässige Deckungslücke zu vermeiden.
Das Vorgehen Schritt für Schritt
Geben Sie im Brief Versichertennummer, Wegzugsdatum und gewünschtes Wirkungsdatum an und legen Sie den Nachweis bei. Senden Sie eingeschrieben und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung des Vertragsendes.
Unser Generator erstellt einen gültigen Brief; passen Sie nur Grund (Wegzug ins Ausland) und Wirkungsdatum an.
Verlassen Sie die Schweiz?
Erstellen Sie ein an Ihren Wegzug ins Ausland angepasstes Kündigungsschreiben.
Kündigung vorbereitenHäufige Fragen
Muss ich bei Wegzug auf den 30. November warten?
Nein. Die Kündigung wegen definitiven Wegzugs folgt dem Datum des Endes der Unterstellung, nicht dem ordentlichen 30. November.
Welchen Nachweis muss ich liefern?
Meist eine Abmeldebescheinigung der Gemeinde und/oder einen Nachweis des Beitritts zu einer ausländischen Versicherung, je nach Kasse.
Und wenn ich Grenzgänger werde?
Der Grenzgängerstatus folgt Sonderregeln. Prüfen Sie Ihre Situation vor der Kündigung; siehe unsere Grenzgängerseite.
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Quelle : BAG — Prämien 2026 (priminfo.admin.ch) · KVG Art. 7